AGB



Abschnitt 1: Definitionen
 
"Allgemeine Geschäftsbedingungen": Bezieht sich auf die Bedingungen, die jede rechtliche Beziehung zwischen einem Besucher und einem Veranstalter in Bezug auf die Teilnahme an einer Veranstaltung mit einem Ticket, den Kauf eines Tickets sowie auf verwandte Produkte und/oder Dienstleistungen (von Dritten) auf der Website regeln.
 
"Besucher": Bezieht sich auf die Person, die an einer Veranstaltung teilnimmt oder die ein Produkt und/oder eine Dienstleistung (von Dritten) in Bezug auf eine Veranstaltung auf der Website kauft, wie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert. Der Besucher ist immer ein Verbraucher, der nicht in einer beruflichen oder geschäftlichen Tätigkeit engagiert ist und ausschließlich für persönliche Zwecke handelt.
 
"Dritte(r)": Bezeichnet jede Partei, die ein Produkt verkauft oder eine Dienstleistung in Bezug auf die Veranstaltung erbringt, außer dem Veranstalter.
 
"Veranstaltung": Umfasst jede Veranstaltung, sei es eintägig oder mehrere Tage, drinnen oder draußen - einschließlich Festivals und dazugehöriger Campingeinrichtungen - die vom Veranstalter auf eigene Kosten und Gefahr organisiert wird und diesen Geschäftsbedingungen für Besucher unterliegt.
 
"Veranstalter": Bezieht sich auf das Unternehmen in Bezug auf die Veranstaltung, wie in Abschnitt 2.2 genannt, das diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen in Bezug auf den Besucher verwendet. Der Veranstalter ist für alle Aspekte in Bezug auf den Besucher verantwortlich und ist Vertragspartei des Besuchers. Der Veranstalter kann verschiedene Aktivitäten durchführen, wie z. B. den Betrieb der Website und/oder die Organisation von Veranstaltungen.
"Ticket": Stellt ein Eintrittsticket dar, das dem Besucher das Recht gibt, an einer Veranstaltung teilzunehmen. Dieses Ticket kann in physischer oder digitaler Form vorliegen, einschließlich eines Barcodes.
 
"Website": Bezeichnet jede von der relevanten Rechtseinheit des Veranstalters betriebene und bereitgestellte Website, die Informationen über eine Veranstaltung enthält und es Besuchern ermöglicht, Tickets und verwandte Produkte und/oder Dienstleistungen (von Dritten) zu kaufen.
 
Abschnitt 2: Zugänglichkeit und Anwendung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
 
2.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, wenn ein Besucher eine Veranstaltung mit einem Ticket besucht, ein Ticket kauft und/oder ein verwandtes Produkt oder eine Dienstleistung (von Dritten) auf der Website erwirbt. Diese Bedingungen werden für den Besucher vor Abschluss des Ticketkaufs und/oder des Kaufs von Produkt oder Dienstleistung erklärt. Durch den Kauf eines Tickets, den Besuch einer Veranstaltung mit einem Ticket oder den Kauf eines Produkts und/oder einer Dienstleistung (von Dritten) auf der Website erkennt der Besucher diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an und akzeptiert sie. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Tickets, die über Dritte erworben wurden, unabhängig von der Erwerbsmethode.
 
2.2 Der Veranstalter ist die Yoga Junkies Fitness OG mit Sitz in der Brown Boveri Strasse 6 / Halle 7, Wiener Neudorf, 2351, Österreich, eingetragen unter Firmenbuchnummer: FN 495292x. Die Yoga Junkies Fitness OG ist per E-Mail erreichbar unter: festival [at] yogajunkies.com.
 
2.3 Während des Kaufs eines Produkts und/oder einer Dienstleistung (von Dritten) und/oder eines Tickets auf der Website hat der Besucher die Möglichkeit, vor Abschluss des elektronischen Vertrags auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuzugreifen.
 
2.4 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Privatpersonen und schließen ausdrücklich Parteien aus, die in ihrer beruflichen Eigenschaft in Bezug auf den Veranstalter handeln. Professionelle Vertragsparteien mit dem Veranstalter unterliegen alternativen Geschäftsbedingungen.
 
Abschnitt 3: Änderung oder Ergänzung der Geschäftsbedingungen
 
3.1 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen. Die überarbeitete Version wird auf der Website veröffentlicht, und ab diesem Datum treten die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft. Wenn eine Änderung die Rechte oder Pflichten des Besuchers erheblich beeinflusst, wird der Veranstalter den Besucher entweder per E-Mail über die Änderungen informieren oder es dem Besucher während des Veranstaltungsbesuchs und/oder auf der Website ausdrücklich zur Kenntnis bringen.
 
3.2 Besucht der Besucher die Veranstaltung und/oder kauft er ein Ticket oder Produkte und/oder Dienstleistungen (von Dritten) auf der Website, nachdem Änderungen oder Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgenommen wurden, akzeptiert der Besucher diese überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedingungslos. Falls der Besucher diese geänderten oder ergänzten Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht akzeptieren möchte, muss der Besucher umgehend die Nutzung der Website einstellen, keine Veranstaltungen mehr besuchen und keine Tickets oder Produkte und/oder Dienstleistungen (von Dritten) auf der Website kaufen.
 
Abschnitt 4: Tickets
 
4.1 Der Zugang zur Veranstaltung ist ausschließlich mit einem gültigen und unbeschädigten Ticket möglich. Die Teilnehmer können aufgefordert werden, eine Identifikation zur Altersüberprüfung vorzulegen, sofern zutreffend. Sobald ein Besucher die Veranstaltung oder den Veranstaltungsort nach dem Einlass verlässt, wird das Ticket automatisch ungültig.
 
4.2 Der Eintritt zur Veranstaltung für Personen unter 18 Jahren ist verboten, es sei denn, der Veranstalter gibt ausdrücklich etwas anderes an (z. B. im Falle eines anderen gesetzlichen Mindestalters für den Alkoholkonsum). In solchen Fällen ist der Veranstalter nicht verpflichtet, den Ticketpreis zu erstatten.
 
4.3 Die Tickets bleiben Eigentum des Veranstalters. Jedes Ticket gewährt nur Zugang für die erste Person, die es am Eingang der Veranstaltung vorlegt. Der Veranstalter kann davon ausgehen, dass der Ticketinhaber der rechtmäßige Besitzer ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, Tickets weiter zu überprüfen. Die Besucher sind dafür verantwortlich sicherzustellen, dass sie rechtmäßige Inhaber von Tickets sind, die vom Veranstalter oder über einen autorisierten Verkaufsstelle ausgestellt wurden.
 
4.4 Mit Erhalt des Tickets trägt der Besucher das Risiko des Verlusts, Diebstahls, der Beschädigung oder des Missbrauchs des Tickets. Jedes Ticket ist für die einmalige Verwendung durch eine Person vorgesehen.
 
4.5 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, eine maximale Anzahl von Tickets festzulegen, die ein Besucher bestellen kann. Der Besucher muss diese Begrenzung einhalten.
 
4.6 Tickets, die von autorisierten Verkaufsstellen oder direkt vom Veranstalter bezogen wurden, garantieren ihre Gültigkeit. Der Besucher trägt die Beweislast in dieser Hinsicht. Wenn das Ticket einen elektronisch übermittelten Barcode (z. B. per E-Mail) enthält, muss der Besucher für eine sichere elektronische Zustellung sorgen. Der Veranstalter kann die Vertraulichkeit des Tickets nicht garantieren und den Empfang nicht gewährleisten. Das Scannen des Tickets von einem mobilen Gerät erfolgt auf eigenes Risiko des Besuchers. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn das Ticket nicht gescannt werden kann, und der Besucher hat in solchen Fällen kein Recht auf Rückerstattung oder Entschädigung.
 
Abschnitt 5: Kaution
 
Wenn eine Kaution erforderlich ist, erhält der Besucher, der das Ticket kauft und die Kaution bezahlt, so bald wie möglich Informationen über den Zahlungstermin für die volle Eintrittsgebühr. Der Veranstalter wird diese Informationen an die bekannte E-Mail-Adresse des Besuchers senden. Die Nichterfüllung sonstiger finanzieller Verpflichtungen innerhalb des angegebenen Zeitraums (mindestens 7 Tage) führt dazu, dass der Besucher sich im Verzug befindet. Zahlt der Besucher den vollständigen Restbetrag nicht rechtzeitig, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.
 
Abschnitt 6: Verbot des Weiterverkaufs, etc.
 
6.1 Besucher dürfen Tickets in keiner Weise für kommerzielle Zwecke weiterverkaufen.
 
6.2 Der Veranstalter kann eine autorisierte Verkaufsplattform (z. B. einen offiziellen Online-Zweitmarkt für Tickets) für Tickets benennen. Der Weiterverkauf von Tickets über nicht autorisierte Kanäle ist strengstens verboten. Besucher mit Tickets, die von nicht autorisierten Quellen erworben wurden, können den Einlass zur Veranstaltung verweigert bekommen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus dem Verkauf oder Kauf eines Tickets (einschließlich seiner Gültigkeit) über nicht autorisierte Verkaufskanäle entstehen.
 
6.3 Besuchern ist untersagt, die Veranstaltung oder Teile davon in irgendeiner Weise zu bewerben oder zu bewerben.
 
6.4 Wenn ein Besucher sein Ticket an eine dritte Person überträgt, ist er verpflichtet, dieselben Verpflichtungen für den Empfänger festzulegen, wie sie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegt sind. Der Übertragende bleibt dem Veranstalter gegenüber für die Einhaltung dieser Verpflichtungen durch den Empfänger verantwortlich.
 
6.5 Die Nichteinhaltung der in diesem Abschnitt festgelegten Verpflichtungen führt dazu, dass der Besucher dem Veranstalter eine sofort fällige Strafe von 10.000 € pro Verstoß und 5.000 € für jeden Tag, an dem der Verstoß fortbesteht, schuldet, ohne dass das Recht des Veranstalters auf Durchsetzung und/oder Schadensersatz für erlittenen Verlust beeinträchtigt wird.
 
6.6 If the Visitor does not comply with the provisions of these General Terms and Conditions, the Organiser is entitled to invalidate or cancel the Tickets or refuse the Visitor further access to the Event without refunding the amount paid for the Ticket (including service fees). Holders of such Tickets will be denied entry to the Event without any right to compensation.
 
Abschnitt 7: Durchsuchungen und Kamerabeobachtung
 
7.1 Der Veranstalter hat das Recht, Besucher vor und/oder während der Veranstaltung zu durchsuchen. Die Weigerung, sich durchsuchen zu lassen, kann zum Einlassverweigerung oder zur sofortigen Entfernung von der Veranstaltung führen, ohne Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises.
 
7.2 Kameras können zur Überwachung und Sicherheit innerhalb des Veranstaltungsortes verwendet werden.
 
Abschnitt 8: Verbotene Gegenstände
 
8.1 Unter dem Risiko der Beschlagnahmung ist es Besuchern nicht gestattet, professionelle Fotografie-, Film-, Drohnen- oder Tonaufnahmegeräte, Glaswaren, Plastikflaschen, alkoholische Getränke oder andere verbotene Gegenstände, wie vom Veranstalter angegeben, mitzubringen oder zu besitzen. Der Veranstaltungsort der Veranstaltung kann zusätzliche Richtlinien haben, die auf diesen Abschnitt und die Veranstaltung zutreffen. Beschlagnahmte Gegenstände werden nicht zurückgegeben.
 
8.2 Die Verletzung dieses Verbots kann zur Einlassverweigerung, Entfernung von der Veranstaltung ohne Rückerstattung oder Übergabe des Besuchers an die Polizei führen. Der Veranstalter kann beschlagnahmte Gegenstände vernichten.
 
Abschnitt 9: Einlassverweigerung
 
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Einlass oder den weiteren Zugang zur Veranstaltung zu verweigern oder Besucher von der Veranstaltung zu entfernen, wenn dies zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit während der Veranstaltung oder aufgrund eines Verstoßes gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen erforderlich ist. Dies beinhaltet auch eine Verweigerung oder Entfernung, wenn Besucher beleidigende, diskriminierende oder beleidigende Kleidung, Texte oder Zeichen tragen oder tragen, oder wenn sie sich nicht an den Dresscode des Veranstalters halten. Besuchern kann auch der Eintritt verweigert werden, wenn ihre Tickets als gefälscht verdächtigt werden, ohne Anspruch auf Entschädigung oder Rückerstattung.
 
Abschnitt 10: Film- und Videoaufnahmen
 
10.1 Professionelle und kommerzielle Aufzeichnungen der Veranstaltung, einschließlich Fotografie, Filmaufnahmen (einschließlich Drohnen), Ton- und/oder Bildaufnahmen sowie das Nachdrucken oder Kopieren aus Programmheften, Plakaten und anderen gedruckten Materialien, sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet.
 
10.2 Nichtprofessionelle Aufnahmen, die Besucher mit ihren persönlichen Aufnahmegeräten (z. B. Smartphones) machen, dienen ausschließlich dem persönlichen Gebrauch und dürfen nicht kommerziell genutzt oder der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
 
Abschnitt 11: Eigenes Risiko / Haftung
 
11.1 Der Besucher erkennt an, dass der Zutritt zum Veranstaltungsort, einschließlich Parkplätzen, Campingplätzen und Shuttlebussen, auf eigenes Risiko erfolgt. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Besucher in Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung entstehen.
 
11.2 Der Besucher ist sich bewusst, dass während der Veranstaltung laute Musik gespielt wird. Es wird empfohlen, Pausen von der Musik zu machen und Gehörschutz zu tragen. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Hörverlust, Sehschäden, Körperverletzungen oder Schäden an Gütern, die vom Besucher oder anderen mitgebracht werden.
 
11.3 Der Veranstalter haftet für Schäden, die dem Besucher durch Mängel des Veranstalters entstehen, bis zur angemessenen und direkten Auslagen und Kosten des Besuchers, begrenzt auf die Deckung der gesetzlichen Haftpflichtversicherung des Veranstalters.
 
11.4 Der Veranstalter haftet nicht für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, immaterielle Schäden, entgangenen Gewinn und Schäden aufgrund von Betriebsstillstand.
 
11.5 Der Besucher muss etwaige Schäden dem Veranstalter innerhalb von 48 Stunden nach der Veranstaltung über die angegebene E-Mail-Adresse melden, andernfalls verfällt jeglicher Schadensersatzanspruch.
 
11.6 Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die durch Untergebene, Assistenten oder Dritte verursacht werden, die für die Durchführung der Veranstaltung engagiert wurden.
 
11.7 Der Besucher verpflichtet sich, den Veranstalter gegenüber Ansprüchen Dritter auf Schadensersatz, für die der Besucher nach dem Gesetz haftbar ist, zu verteidigen, und den Veranstalter für damit verbundene Rechtskosten zu entschädigen.
 
Abschnitt 12: Programm
 
Der Veranstalter wird sich bemühen, sich an den angekündigten Zeitplan für das Veranstaltungsprogramm zu halten, kann aber nicht für Abweichungen vom Zeitplan oder daraus resultierende Schäden für Besucher oder Dritte haftbar gemacht werden. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für den Inhalt oder die Durchführung des Veranstaltungsprogramms, einschließlich der Länge von Auftritten von Künstlern. Die auf dem Ticket angegebene Startzeit kann sich ändern.
 
Abschnitt 13: Weitere Regeln
 
13.1 Der Besucher muss sich an alle Vorschriften, internen Regeln und Anweisungen des Veranstalters, der Transportunternehmen, der Parkplatzbetreiber, der Veranstaltungsortbetreiber, des Sicherheitspersonals und anderer autorisierter Parteien halten. Sicherheitskameras können am Veranstaltungsort im Einsatz sein.
 
13.2 Die Nichtbefolgung von Anordnungen oder das Brechen von Regeln kann zur sofortigen Entfernung von der Veranstaltung durch Sicherheitspersonal führen.
 
13.3 Spezifische Regeln können für den Veranstaltungsort gelten, und diese werden vor Ort bekannt gegeben und, wenn möglich, im Voraus auf der Website veröffentlicht.
 
Abschnitt 14: Absage oder Verlegung der Veranstaltung bei höherer Gewalt
 
14.1 Im Falle höherer Gewalt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Krankheit oder Rück
 
zug von Künstlern, Streiks, Pandemien, terroristische Bedrohungen oder Entscheidungen zuständiger Behörden, kann der Veranstalter die Veranstaltung verschieben oder absagen.
 
14.2 Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Schäden, die aus der Verlegung oder Absage der Veranstaltung resultieren. Wenn die Veranstaltung verlegt oder abgesagt wird, wird der Veranstalter dies so weit wie möglich bekannt geben, zusammen mit den geltenden Rückerstattungsbedingungen auf der Website. Der Veranstalter erstattet nur die Eintrittsgebühr bei vollständiger Absage, exklusive Servicegebühren und anderer Kosten, vorausgesetzt, das Ticket wurde von autorisierten (Vor-)Verkaufsstellen gekauft.
 
14.3 Um nach einer abgesagten Veranstaltung eine Rückerstattung zu beantragen, muss der Besucher ein gültiges und unbeschädigtes Ticket innerhalb einer angemessenen Frist vorlegen, wie vom Veranstalter festgelegt.
 
14.4 Wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt wird, erstattet der Veranstalter nur einen Teil des Ticketpreises oder einen Teil des über autorisierte (Vor-)Verkaufsstellen gezahlten Betrags, exklusive Servicegebühren und anderer Schäden.
 
14.5 Wenn die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt verlegt wird, bleibt das Ticket für das neue Datum gültig. Wenn der Besucher am neuen Datum nicht teilnehmen kann, kann er eine Rückerstattung des Ticketbetrags (exklusive Servicegebühren) bei der auf der Website angegebenen (Vor-)Verkaufsstelle beantragen.
 
Abschnitt 15: Bild- und Tonaufnahmen
 
15.1 Der Veranstalter und Künstler sind berechtigt, Bild- und Tonaufnahmen der Veranstaltung und der Besucher zu kommerziellen Zwecken anzufertigen und diese Aufnahmen ohne Entschädigung für den Besucher zu verwenden, zu reproduzieren und zu veröffentlichen.
 
15.2 Der Besucher verzichtet auf jegliche Rechte an den Aufnahmen und überträgt dem Veranstalter sämtliche Urheberrechte oder verwandte Schutzrechte.
 
Abschnitt 16: Rauchfreie Veranstaltung
 
16.1 Das Rauchen ist im Veranstaltungsort nicht gestattet. Im Freien ist das Rauchen nur in Freiluftbereichen erlaubt. Das Rauchen ist in (temporären) Gebäuden, Zelten oder unter Dächern auf der Veranstaltung strengstens verboten.
 
16.2 Die Verletzung des Rauchverbots kann zur sofortigen Entfernung von der Veranstaltung führen, und Geldbußen, die aufgrund der Verletzung dem Veranstalter auferlegt werden, können vom Besucher eingefordert werden.
 
Abschnitt 17: Jetons
 
Während der Veranstaltung erworbene Jetons sind nur für diese Veranstaltung gültig. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, den Kaufpreis der Jetons nach der Veranstaltung zu erstatten.
 
Abschnitt 18: Elektronisches Zahlungsinstrument
 
Während der Veranstaltung kann der Veranstalter elektronische Zahlungssysteme für Transaktionen verwenden. Rückerstattungen für verbleibendes Guthaben auf während der Veranstaltung verwendeten Zahlungskarten werden erst nach der Veranstaltung unter bestimmten Bedingungen und innerhalb eines festgelegten Zeitraums vorgenommen.
 
Abschnitt 19: Schließfächer
 
Der Veranstalter kann auf der Veranstaltung Schließfächer für die Habseligkeiten des Besuchers zur Verfügung stellen. Der Besucher muss den Schließfachcode sicher aufbewahren und keine Wertsachen im Schließfach aufbewahren. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust oder Diebstahl von Gegenständen aus dem Schließfach.
 
Abschnitt 20: Campingmöglichkeiten
 
Der Veranstalter kann den Besuchern während der Veranstaltung Campingmöglichkeiten anbieten. Für den Campingplatz gelten möglicherweise spezifische Regeln und Einschränkungen, einschließlich Beschränkungen für Alkohol und Campingausrüstung.
 
Abschnitt 21: Regeln für den Campingplatz
 
Der Besucher muss sich an die Regeln des Campingplatzes halten, einschließlich Regeln für Alkohol, Lebensmittel, Müllentsorgung und Befolgung von Anweisungen des Personals. Die Nichteinhaltung dieser Regeln kann zur Entfernung vom Campingplatz und/oder vom Veranstaltungsort ohne Rückerstattung führen.
 
Abschnitt 22: Kauf von Tickets
 
Beim Kauf eines Tickets für eine Veranstaltung geht der Besucher eine Vereinbarung mit dem Veranstalter ein, und Zahlung und Lieferung werden in der Regel von Dritten abgewickelt. Der Besucher kann das gekaufte Ticket aufgrund der Art der Dienstleistung nicht zurückgeben, und der Veranstalter haftet nicht für Fehler oder Störungen im Zahlungsprozess.
 
Abschnitt 23: Bedingungen für Vereinbarungen mit Dritten
 
Wenn der Besucher Produkte oder Dienstleistungen von Dritten erwirbt, die auf der Website verlinkt sind, geht er eine Vereinbarung mit dem Dritten ein, und der Veranstalter ist keine Partei dieser Vereinbarung.
 
Abschnitt 24: Reisen, Transport und Flugtickets
 
Wenn der Besucher Reisen für Veranstaltungen über die Website bucht, geht er eine Transportvereinbarung mit dem Dritten ein, der die Reise abwickelt. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für die Erfüllung dieser Vereinbarung und haftet nicht für Schäden, die daraus resultieren.
 
Abschnitt 25: Angebote von Standbetreibern bei einer Veranstaltung
 
Stände von Drittanbietern auf der Veranstaltung können Produkte und Dienstleistungen für Besucher anbieten. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus Einkäufen bei Ständen von Drittanbietern resultieren.
 
Abschnitt 26: Weitere Benutzerregeln
 
Besucher müssen sich an alle Vorschriften, Anweisungen und Benutzerregeln halten, die am Veranstaltungsort, auf dem Campingplatz und auf der Website veröffentlicht werden.
 
Abschnitt 27: Informationen auf der Website
 
Obwohl der Veranstalter sich bemüht, genaue Informationen auf der Website bereitzustellen, garantiert er nicht die Genauigkeit, Vollständigkeit oder Verfügbarkeit der Informationen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die aus der Nutzung oder Nichtverfügbarkeit der Website resultieren.
 
Abschnitt 28: Höhere Gewalt
 
Der Veranstalter kann Vereinbarungen im Falle höherer Gewalt verschieben oder beenden, ohne für Schadenersatz haftbar zu sein.
 
Abschnitt 29: Haftung
 
Der Veranstalter haftet nicht für Fehler, begrenzte Informationen oder Schäden im Zusammenhang mit der Nutzung oder Funktionsweise der Website. Der Veranstalter ist nicht verantwortlich für Websites Dritter oder für Vereinbarungen zwischen dem Besucher und Dritten.
 
Abschnitt 30: Personenbezogene Daten
 
Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß seiner Datenschutzerklärung und in Übereinstimmung mit den Datenschutzbestimmungen.
 
Abschnitt 31: Rechte an geistigem Eigentum
 
Alle Inhalte auf der Website, einschließlich Musik, Designs, Logos und Marken, sind durch geistige Eigentumsrechte geschützt, die dem Veranstalter oder seinen Lizenzgebern gehören. Besucher dürfen den Inhalt nur für persönliche, nicht-kommerzielle Zwecke verwenden und müssen Urheberrechts- und andere geistige Eigentumsgesetze respektieren.
 
Abschnitt 32: Ersatzklausel
 
Wenn eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Widerspruch zu einer gesetzlichen Regelung steht, wird diese Bestimmung durch eine ersetzt, die dem ursprünglichen Zweck nahe kommt und gesetzlich zulässig ist.
 
Abschnitt 33: Anwendbares Recht und Gerichtsstand
 
Österreichisches Recht gilt für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Streitigkeiten unterliegen der Zuständigkeit des Bezirksgerichts Wien, es sei denn, es ist gesetzlich anders vorgeschrieben.
 
Abschnitt 34: Alternative Streitbeilegung bei Online-Käufen
 
Wenn zwischen dem Besucher und dem Veranstalter ein Streit im Zusammenhang mit einem Online-Kauf besteht, kann der Besucher eine Beschwerde über den bereitgestellten Link für alternative Streitbeilegung einreichen.